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Google Bashing, 2. Teil

Schon im Sommer 2008 berichtete ich über das Thema „Google Bashing“ und Datenschutz bei Google Analytics. In den letzten Tagen konnte man über das Thema wieder viel lesen, den die Datenschützer haben die Gespräche mit Google abgebrochen. Welches negatives Signal das am Ende auch für den Datenschutz bedeutet, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Erneut zeigt sich, dass Datenschutz im Ausland zu recht immer mehr als Hindernis wahrgenommen wird und wenn wirklich die Gespräche abgebrochen wurden, wird es nun auch bald im Inland wohl als Wettbewerbsnachteil wahrgenommen werden. dabei ist nicht zu kritisieren, dass die Datenschutzbeauftragten versuchen hier die Erfassung von Daten zu klären. Aber wieso war in 2,5 Jahren die Behörden nicht in der Lage Verfahrenvorschriften zu erstellen, die ein technischer Anbieter und -Dienstleister umsetzen kann.

Wieso brauchten die Gespräche über die Einführung von Google Street View in Frankreich eine Wochen, in Deutschland jedoch 2 Jahre ?   In beiden Ländern gilt EU-Recht. Irgendwas ist im Argen und keiner merkt es.

Schon bei einen Mailwechsel mit dem Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten im Sommer 2009 zeigte sich hier auch eine gewisse Betriebsblindheit. In diesen Mailwechsel ging es um den Einsatz von Google Analytics auf einer kommunalen Webseite und die Einschätzung durch den Nds. Datenschutzbeauftragten. Man sprach sich seitens des DSB gegen Google Analytics aus und begründete dies auch fundiert. Allerdings ergab damals eine Überprüfung, dass – versteckt in einen Javascriptcode – auch auf der Webseite http://www.lfd.niedersachsen.de/ Google Analytics selbst eingebunden war. Man zeigte sich darüber sehr überrascht. Inzwischen ist dies nicht mehr enthalten.

Zumindest die Kritik aus dem Sommer 2008, dass man sich auf Google einschiesst, aber die naheliegende Datenerfassung des IVW-Verfahren aussen vor lässt wurde nun aufgegriffen. Nach der aktuellen Berichterstattung hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte seine Webseite abgeschaltet im Zusammenhang mit dem IVW-Verfahren.

Das hat leider lange gedauert – Den im Sommer 2008 und im Sommer 2009 nahm ich die Gelegenheit war, den Datenschutzbeauftragten in Kiel und in Hannover eben auf diesen Widerspruch aufmerksam zu machen. Insofern waren Datenschützer schon lange darüber informiert, dass beim IVW-Verfahren sehr wohl auch Fragen zu stellen sind.

Zur Geschichte des IVW-Verfahrens ist folgendes zu erwähnen:

Das IVW-Verfahren basierte ursprünglich auf dem von mir und meiner Firma entwickelten RAWENA-Verfahren zur Online Reichweitenanalyse. Erst lizenziert an den VDZ, später dann übernommen von der IVW.

Das RAWENA V3.0-Verfahren basierte dabei – ähnlich der Reichweitenmessung beim Fernsehen – auf lokal erhobene Daten, die mit statistischen Daten verknüpft wurden. Dies war nicht exakt, aber war unter Datenschutzgesichtspunkten die beste Lösung.

Allerdings wünschte man sich eine exakte Messung seitens der Werbetreibenden Industrie und das Nachfolgeverfahren RAWENA V3.1 trug dem Rechnung. Die lokale Datenerfassung – realisiert durch ein Apachemodul – wurde anders gestaltet. Die Datenerfassung erfolgte aber lokal, so das nur die Ergebnisse an Dritte rausgegeben werden mussten. Allerdings erhöhte dies den Aufwand der Kontrolle. Den wenn die Ergebnisse geprüft werden sollten, musste dies lokal beim Werbetreibenden geschehen.

Vor einigen Jahren hat die IVW ihr Verfahren auf eine zentrale Datenhaltung umgestellt und damit waren die technischen Unterschiede zu Google Analytics minimal geworden. Es scheint nun, dass man sich die sich daraus ergebenen Folgeprobleme jetzt annimmt.

Den an sich entsteht erst durch die zentrale Datensammlung die grossen Datenschutzprobleme. Den wer so viele Daten hat, kann Bewegungsprofile erstellen, die ein einzelner Betreiber der nur „seine Zielgruppe“ analysieren kann nie erstellen könnte.

Wir brauchen einen Datenschutz, der die Bürger in die Lage versetzt zu entscheiden, welche Daten erfasst werden und was damit geschieht. Das muss die Freiheit einschliessen, dass ein Benutzer seine Daten erfassen lassen kann, wenn er davon Vorteile hat z.B. das nicht für ihn passende Werbung ausgeblendet wird, er gezielter beraten wird.

Wir brauchen den mündigen und ausgebildeten Datenreisenden, nicht den Datenschutz-Blockwart.

1 Kommentar zu „Google Bashing, 2. Teil“

  • Jonas, du vermengst hier aber zwei Dinge, die genertnt werden sollen: Redaktion und Community.Dass der Umgang miteinader bei GamersGlobal netter ist, glaube ich sehr gerne. Das GSPB ist stellenweise wirklich ein wfctender Mob von Trollen.Das andere sind aber redaktionelle Inhalte. Und hier gefe4llt mir das Gesche4ftsmodell von Herrn Langer gar nicht, denn er verdient Geld mit der Arbeit anderer und das in doppelter Hinsicht. Seine User kopieren irgendwo anders Inhalte, und stellen sie kostenlos bei GG ein. Weder der ursprfcngliche Verfasser, noch der User werden irgendwie daffcr entlohnt.Die PC-Welt stand letztens in der Kritik, weil Schreiber nur 10€/News bekommen. Bei GameStar motzen die Leute, weil Praktikanten nur 400€ bekommen. Bei GG hingegen wird keiner bezahlt, aber das finden viele dann in Ordnung?!

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