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RMS ueber User Interface Copyrights und Software Patente


Im Juni 1991 hielt RMS (Richard M. Stallmann) eine Serie von Vortraegen
ueber User Interface Copyrights und Software Patente in einigen Staedten
der FRG, darunter Berlin, Frankfurt und Muenchen. Sieben Stuttgarter waren
auf dem Vortrag in Frankfurt am 25.06.91, hier folgt ein Bericht.

Fuer jene, die nicht wissen, wer RMS ist, sei gesagt, dasz RMS der
Initiator des GNU Projects war, dessen Ziel es ist, eine im Sourcecode
freie Version des Unix-Betriebssystems zu erstellen. Im Buch "Hackers"
von S. Levy wird er als der letzte Hacker am MIT beschrieben.

Seine Vortragsreise in Europa zu den Problemen von User Interface
Copyrights und Software Patenten ist nicht die erste. Schon 1989 warnte
RMS im Rahmen eines Vortrags ueber die Plaene der GNU Foundation vor
den Entwicklungen des Rechtsstatus von Software.

Zwei Problemfelder
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Die derzeitige Freiheit der ProgrammiererInnen in Bezug auf den
Rechtsstatus ihrer Produkte, der Software wird durch zwei verschiedenartige
Entwicklungen gefaehrdet.

Die eine Entwicklung ist die forcierte Anwendung des Urheberrechts (engl.
Copyright oder Copyr8) in Verbindung mit dem Benutzerinterface von
Programmen. Bei Benutzerschnittstellen werden bei der Erstellung von
Software generell bekannte und von den Usern aktzeptierte Tastenkombina-
tionen und Bildschirmelemente verwendet. So liegt bei vielen Programmen
die Hilfe-Funktion auf Alternate-H oder es gibt einen Menuepunkt "File"
mit den Unteroperationen "Save", "Load" usw, die ueber sogenannte
Shortcuts als Alt-S oder Alt-L erreichbar sind. Weitergehende Konzepte
findet mensch dann bei grafischen Benutzeroberflaechen wie z.B.
Muelleimer, die Loeschoperationen ermoeglichen oder Schieber, die den
sichtbaren Fensterinhalt verschiebbar machen.

Die andere Entwicklung ist die Vergabe von Patenten in Zusammenhang mit
algorithmischen Problemloesungen, sogenannte Software Patente. In jedem
auch nur wenige hundert Zeilen groszen Programm werden viele
unterschiedliche Algorithmen angewandt, so z.B. das Speichern von
Fensterinhalten im RAM oder auf Festplatte, solange das dazugehoerige
Fenster von anderen Fenstern ueberdeckt ist, die Kodierung von Dateien auf
eine platzsparende Weise (Komprimierung genannt) oder Copy-on-Write, ein
Mechanismus, der Dateien fuer mehrere Programme solange nur einmal im
Speicher haelt, solange alle gleichzeitig laufenden Programme nur lesend
darauf zugreifen.

Obwohl diese Entwicklungen so aehnlich scheinen, ist es doch notwendig,
dazwischen zu unterscheiden, weil sie in den Rechtswissenschaften ganz
unterschiedliche Bereiche darstellen. Wenn mensch also nun mit
Rechtsverdreher-Profis redet und die beiden Gebiete (Copyr8s und Patente)
verwechselt, wird jener dies als unqualifiziert betrachten und nicht
weiter auf Argumente achten. Deshalb trennt RMS in seinem Vortrag beide
Gebiete deutlich.

User Interface Copyrights
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Fuer RMS ist es klar, dasz Programmcode durch Copyr8 geschuetzt wird.
Seiner Meinung nach sollte sich dieser Schutz aber nicht auf das
Aussehen und die Funktionen in der Benutzerschnittstelle ausdehnen.
Er selbst ist als Programmierer in zwei Hinsichten betroffen; von seinem
Programm EMACS gibt es 30 nachprogrammierte Kopien des Benutzerinterfaces
und sein GNU Projekt hat eine Kopie des UNIX Betriebssystems zum Ziel.

Copyr8s auf Benutzerschnittstellen haelt er nicht fuer sinnvoll.
Die Qualitaet von Benutzerschnittstellen werden von Anwendern nur dann
beim SW Erwerb nach der Verwendbarkeit beurteilt, wenn eine
Auswahlmoeglichkeit besteht, d.h. wenn alle anderen Faktoren verschiedener
Produkte gleichwertig sind. Hat sich ein Standard aber einmal
durchgesetzt, dann wird nach dem Maszstab der Kompatibilitaet entschieden,
so dasz durchaus auch ergonomisch schlechtere Software gekauft wird,
weil Anwender die Kommandos und den Aufbau bereits kennen.

Es ist fraglich, ob nicht eher die Anwender mit dem Erlernen einer
Benutzeroberflaeche die groeszere und schuetzenswertere Investition
getaetigt haben.

Deswegen ist das Argument der Befuerworter von User Interface Copyr8s
seines Erachtens haltlos, dasz diese Art Copyr8s als Investitionsschutz
die Entwicklung besserer Benutzerschnittstellen ermoeglicht. So ist ja
auch nicht Unix oder die Programmiersprache C deswegen populaer, weil sie
die bestmoeglichen Auspraegungen ihrer Art (Betriebssystem,
Programmiersprache) darstellen, sondern weil sich die Leute an die
Handhabung dieser Software gewoehnt haben.

Und warum setzt sich dann nicht auch die Dvorcak (sp?)-Tastatur durch,
die deutlich ergonomischer waere als die derzeitigen Tastaturen ?

Die Anwendung des Copyr8-Begriffs aus dem Berner Uebereinkommen ueber den
Schutz von Werken der Literatur und der Kunst auf Software anzuwenden,
zeigt auch eine gewisse Ironie. Waehrend in den althergebrachten
Kuensten durch Copyr8 die Vielfalt der Auspraegungen von Literatur
und Kunst erreicht werden sollte, sind die Beduerfnisse der Anwender
bei Software eher umgekehrt, sie wollen Kompatibilitaet.

Auch ein weiteres Argument der Copyr8-Befuerworter ist laut RMS nicht
haltbar, dasz naemlich dieses Copyr8 den kleinen Hersteller vor
den groszen Firmen schuetzt. Warum profitieren dann grosze Firmen
am meisten von diesen Copyr8s ?

Einer kleine Firma, die eine Software mit einer bestimmten
Benutzerschnittstelle erstellt und verkauft, hilft ein Copyr8 darauf
nicht viel, da sie sowieso nicht den groszen Bekanntheitsgrad, die
Marktdurchdringung hat, den eine grosze Firma durch ein kompatibels
Programm abfischen koennte. Also ist keine grosze Firma gezwungen,
dieses User Interface nachzuprogrammieren. Umgekehrt allerdings
wird ein Haken daraus, mit dem grosze Firmen gegen kleinere Firmen
vorgehen koennen, wenn diese Programme mit demselben User Interface, aber
billiger und schneller anbieten und dadurch unangenehm stoeren.
Solch ein Copyr8 hilft also nur groszen Firmen.

In den USA sind entsprechende Gerichtsentscheidungen schon gefallen,
so z.B. im Falle Apple gegen Microsoft wg. einer Fensteroberflaeche oder
Lotus gegen eine kleine Firma, die ein zu 1-2-3 kompatibles Programm
verkauft haben. Selbst wegen der Definition einer Sprache, mit der
mensch das bekannte DBase Datenbanksystem programmieren konnte,
gibt es derzeit einen Rechtsstreit.

Und nun ist im Mai 1991 im Europaparlament eine EG-Richtlinie
verabschiedet worden [CW9127], die aehnliches und vielleicht noch
mehr Unbill verspricht, indem nicht nur Benutzerschnittstellen
als schuetzenswert betrachtet werden, sondern (bei geeigneter Auslegung
der Richtlinie) auch Programmiersprachdefinitionen und Uebertragungs-
protokolle. Diese Art des Copyr8 ist RMS' nach noch viel schlimmer
als User Interface Copyr8s (1).

Ursache ist eine Anfuegung in die Richtlinie, die wie folgt lautet:

Artikel 1, Abs. (2):
[...] Ideen und Grundsaetze, die irgendeinem Element eines
Computerprogramms zugrundeliegen, einschlieszlich der den Schnittstellen
zugrundeliegenden Ideen und Grundsaetze, sind nicht im Sinne dieser
Richtlinie urheberrechtlich geschuetzt.

Einwaende gegen diese Richtlinie von ProgrammiererInnen wurden mit
dem Hinweis darauf beruhigt, dasz durch diese Anfuegung das Problem
geloest sei. Nunmehr sind Ideen und Grundsaetze bei der Programmierung
von Benutzerschnittstellen (und anderen Schnittstellen) zwar
frei verfuegbar, ABER die detaillierten Operationen einer Benutzer-
schnittstelle unterliegen weiterhin dem Copyr8. Und da fragt sich
natuerlich der Anwender, wo dann die Kompatibilitaet bleibt, wenn
die Kommandosequenzen veraendert sind oder z.B. das Icon zum Starten
einer Aktion gaenzlich anders aussieht und woanders liegt.

Auch Programmiersprachen koennen von dieser Richtlinie betroffen sein,
so dasz es unmoeglich sein wird, eigene Compiler fuer eine
Sprache zu entwickeln oder u.U. sogar Programme, die in dieser
Sprache geschrieben sind, rechtliche Probleme aufwerfen.
Ein erstes Beispiel ist der Rechtsstreit der Datev mit Microdat,
die ein zur Datev-SW kompatibles Programm fuer PCs geschrieben
haben und sich damit Aerger eingehandelt haben [NBG910606].

Bei der Einfuehrung der Richtlinie in Europa waren nur die Firmen IBM,
DEC, Siemens und Apple fuer diese Interpretation des Copyr8, dagegen
war z.B. das European Committee for Open Systems (ECOS, ist das
das gleiche wie EWOS ?). Aber bei der Beratung der Richtlinie im
Rechtsausschusz des Europaparlaments wurde ein Aenderungsantrag, der gegen
dasz Problem gerichtet war, abgelehnt, weil einer der EG Direktoren sagte,
dasz alle europaeischen Softwarefirmen dafuer seien. Dieser Mensch hiesz
Martin Bangemann (Der ganze Saal stoehnte auf, ein Zuhoerer erklaerte
nachher RMS, dasz M.Bangemann sowas wie ein Dan Quayle der EG sei...). Und
seitdem erzaehlen PolitikerInnen, dasz diese Detail-Regel das Problem
geloest habe. Sie verstehen ja auch nichts vom Thema und beten das nach,
was ihnen ihre Rechtsexperten sagen.

Der rechtliche Zustand der Richtlinie ist derzeit so, dasz die nationalen
Regierungen in der EG sie bis 1993 in nationales Recht umsetzen mueszen.
Und daher sieht RMS es als noetig an, dasz ProgrammiererInnen diese
Probleme den PolitikerInnen erlaeutern. Die Richtlinie selbst auf EG-Ebene
in Frage zu stellen, haelt er nicht fuer so aussichtsreich wie die breite
oeffentliche Diskussion bei der Umsetzung in den einzelnen Laendern und
hofft, dasz durch grundlegend andere Auslegungen die Richtlinie auf
EG-Ebene erneut auf die Tagesordnung kommt.

Fuer eine ausfuehrlichere Diskussion ueber die generelle Problematik
von User Interface Copyr8s sei auf ein Papier der League for
Programming Freedom vom Februar 91 verwiesen [LPFUIC]. M.E.
ist es sinnvoller, davon eine deutsche Uebersetzung zu schreiben,
als wiedereinmal das Rad von neuem zu erfinden. Am Ende des
Artikels finden sich Hinweise, wo mensch diese Files findet.

Software Patente
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Das zweite Problemfeld im rechtlichen Status von Software ist die
verbreitete Erteilung von Patenten fuer Software. Rechtsverdreher werden
natuerlich abstreiten, dasz Software patentiert werden kann, da nur
technische Verfahren und Prozessinnovationen vom Patentrecht abgedeckt
seien. Dennoch ergab eine Zaehlung von Glen Slave (sp?) von EDS in den
Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1989 die unerwartet hohe Zahl von
2000 Patenten auf Software-Verfahren. In der EG und in der BRD ist
die Situation derzeit vermutlich nicht akut, aber auch hier wurde
bekanntlich schon eine gentechnisch manipulierte Maus patentiert,
obwohl solches eigentlich NICHT vorgesehen war.

Patente auf Software wirken voellig anders als Copyr8. Man kann
keine bestimmten Programme wie WORD oder UNIX patentieren, sondern
nur kleine Bruchstuecke von Algorithmen. Dafuer garantiert ein
Patent das absolute Monopol auf die Anwendung des patentierten
Verfahrens (2).

Hier einige Beispiele fuer patentierte Verfahren:
- Wenn mensch den Bildschirminhalt an einer bestimmten Stelle mit
  der Exklusiv-Oder-Operation invertiert, um damit einen Cursor
  darzustellen, so verwendet er US Patent 4,197,590.
- Bei der Uebertragung von Zahlen ueber Netze vereinbart mensch
  meist eine feste Reihenfolge, in der die einzelnen Bytes von
  Zahlen uebertragen werden, die laenger als ein Byte sind (z.B. int oder
  long). Die eXternal Data Representation von SUN fuer ihre Implementierung
  eines remote procedure calls (RPC), auf der z.B. NFS aufbaut, verwendet
  solche Abmachungen. US Patent 4,956,809 deckt dieses Patent ab
  und SUN musz sich wohl etwas neues ueberlegen.
- Bei Window-Oberflaechen speichert mensch meistens die Fensterinhalte
  dann ausserhalb des Bildschirmspeichers, wenn Fenster durch andere
  ueberdeckt werden, um den Wiederaufbau zu umgehen. Dieses Vorgehen
  nennt sich Backing Store und wird z.B. bei X11 verwendet. AT&T
  moechte mit US Patent 4,555,775 bei der Verwendung dieses Verfahrens
  mitreden.
- Das bekannte Datenkompressionsverfahren compress, dessen Algorithmus
  z.B. auch in PKZIP verwendet wird, unterliegt dem US Patent 4,558,302
  der Firma Unisys.

Wenn mensch diese Liste anschaut, stellt sich natuerlich bald die Frage,
ob ueberhaupt noch ohne Sorgen programmiert werden kann.

Heutige Programme bestehen aus dem Zusammenfuegen vieler hundert
kleiner Algorithmen, die  eine kleine Newcomer-Firma unmoeglich
rechtlich alle beachten kann. Denn Patentrecherchen sind teuer und
dank des Verfahrens und der komplizierten Materie unzuverlaessig.
Mit einigen Kreidestrichen konnte RMS auch klarmachen, wo der
Unterschied zwischen Patentkosten z.B. beim Automobilbau und bei
der Softwareentwicklung ist:

Entwicklungskosten eines neuen Autos:
|             Technik usw.                             |Patente|

Entwicklungskosten fuer Software:
|SW|Patente|

Denn Software kann bei bedeutend geringeren Entwicklungskosten
eine dem Autobau vergleichbare Anzahl an Patenten und Verfahren
beinhalten. EntwicklerInnen von Software begeben sich damit
schon von Beginn an in ein Minenfeld an moeglichen Rechtsfolgen,
die zumeist abschrecken.

Wieder kommen die Propagandisten fuer die Einfuehrung von Software
Patenten mit dem Argument, das "verhungernde Genie" braeuchte
diese Patente, um sich vor der Ausbeutung seiner Entwicklungen
durch grosze Unternehmen schuetzen zu koennen. Im Gegensatz dazu
haben aber vor allem grosze Firmen Patente (z.B. allein IBM 9000 !).
Und die Patente sind nicht direkt notwendig, um Zugriff auf das
darin steckende Know-How zu haben, sondern geben groszen Firmen
"das Recht, zu konkurrieren"; dies macht lt. [THINK] einen zehnfach
groeszeren Effekt als die Patenteinnahmen selbst.

Dann wird auch klar, warum nur grosze Firmen in den Club der
Lizenzinhaber eintreten koennen, denn diese Patente sind wie
Lotterielose: Nur wenige sind grosze Erfolge. Und nur die grosze
Anzahl eigener Patente ermoeglicht es, mit anderen Firmen in
einen Lizenzhandel einzutreten. Es ist so teuer, dasz selbst
Lotus oder Microsoft gegen die Patentierung von Software & Algorithmen
eintreten.

Denselben Effekt sieht mensch, wenn die Kosten einer Patentanmeldung
betrachtet werden. Sie liegen (auch in Europa) deutlich ueber
10 000 DM, was noch billig ist, solange das Patent nicht umstritten ist.
Kommt es zu Verhandlungen, so kann schnell 1 Mio DM auf dem Spiel stehen.
Wo hier noch jemand den Schutz der kleinen Firmen und Erfinder sieht ?

Daher ist die Forderung der League for Programming Freedom: Keine
Patente auf Software !

Selbst diejenigen, die dadurch geschuetzt werden sollen, die
ProgrammiererInnen, haben in einer Umfrage der USENix Review
eine deutliche Stellungnahme gegen Patente im Bereich Software
abgegeben.

Beobachtet mensch die Entwicklung in den Staaten, so kommt mensch
vielleicht auch zu dem Schlusz, dasz die USA derzeit ueber
globale Einrichtungen wie z.B. GATT oder die WIPO (World Intellectual
Property Organisation) versuchen, ihre hausgemachten rechtlichen
Probleme zu exportieren, um anderswo die gleichen Hemmnisse
bei der Softwareentwicklung durchzusetzen. Vielleicht wachen
die PolitikerInnen auf, wenn mensch ihnen sagt, dasz z.B. in den
USA im Jahr 1989 fuenf der Top 10 Firmen in der Rangliste der
Patentanmeldungen japanischen Ursprungs waren.

Was tun ?
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Es gibt viele Methoden, wie versucht werden kann, diesen Trend umzukehren.
Alle sind mit Arbeit verbunden :(

Der erste Ansatzpunkt ist die EG Richtlinie vom 15.5. zum Thema Software
Urheberrecht, die bis 1993 in den EG-Nationen in nationales Recht umgesetzt
werden musz. Hier kann durch Lobbying versucht werden, eine so stark
modifizierte Version der Richtlinie zu bekommen, dasz die Richtlinie
selbst auf EG-Ebene erneut in die Diskussion kommt.

RMS lies auf den Vortraegen in Berlin und Frankfurt Listen rumgehen,
auf denen Adressen von interessierten Menschen gesammelt wurden.
Daraufhin wurde eine elektronische Mailing Liste eingerichtet:

            lpf-frg@helpdesk.rus.uni-stuttgart.de

Kontaktwuensche & Subscribtions bitte an:

        lpf-frg-request@helpdesk.rus.uni-stuttgart.de

Ziel dieser Mailing Liste ist es, Informationen und Aktionen ueber
die Umsetzung der Richtlinie in der FRG zu sammeln und zu koordinieren.

Dazu gehoert, dasz ProgrammiererInnen mit ihren lokalen Abgeordneten
reden und ihnen erlaeutern, was User Interface Copyrights und
aehnliches bedeuten. Wer hat dazu Adress- & Telefonlisten der
diversen Parlamente (Laender, Bund, Europa) online, so dasz
jedeR seineN AnsprechpartnerIn finden kann ?

Es scheint u.U. notwendig zu sein, einen Verein LPF-FRG zu gruenden,
weil ProgrammiererInnen sonst kein Anhoerungsrecht bei den diversen
Parlamenten erhalten, es werden wie schon bei der Verabschiedung der
Richtlinie die Big Player mitreden. Wer kennt sich aus und moechte
diese Aufgabe uebernehmen ?

Die Stellungnahmen der LPF [LPFSWP,LPFUIC] aus den USA mueszen uebersetzt
und auf lokale Gegebenheiten angepaszt werden.

Ein Archiv mit Veroeffentlichungen zum Thema musz aufgebaut werden,
in dem alle Artikel (wenn moeglich online & mit Erlaubnis) gesammelt
werden. Dieses musz per ano-ftp und via Modem erreichbar sein. Wer
stellt etwas Entsprechendes zur Verfuegung ? Wer sammelt die
Veroeffentlichungen ?

Nicht nur in der BRD wird die Richtlinie umgesetzt werden. Daher mueszen
Kontakte zu den anderen LPFs in Europa gehalten werden. Wer moechte
dies durchfuehren (und dokumentieren !) ?

Die LPF mueszte in Organisationen, die verwandte Probleme behandeln,
mit Vortraegen und Artikeln praesent sein. Dazu gehoert z.B.
die Gesellschaft fuer Informatik (GI), die German Unix Users Group (GUUG),
das Forum fuer Informatik und gesellschaftliche Verantwortung (F!FF),
der Chaos Computer Club (CCC), der Verein der Ingenieure (VDI),
Rechtsanwaltsvereinigungen (Freund oder Feind :) ?).
Wer hoert sich nach moeglichen Ansprechpartnern um, wer schreibt
Artikel ?

Natuerlich mueszen neben dezentralen Beackerungsversuchen der
PolitikerInnen auch Parteien direkt angesprochen werden (so sehr mich
das auch ankotzt !). Unterorganisationen wie meRCeDeS, Jusos, Julis
oder was da so kreucht und fleucht mueszen informiert sein.

Und schluszendlich gehoert zu Lobbying professionelle Pressearbeit.
D.h. Kontakte zur Journaille knuepfen, Artikel fuer die Tagespresse
und NOT-Fachblaetter schreiben usw. Wer will ?

Meine Taetigkeit fuer die lpf-frg erschoepft sich allerdings fuers
erste im Schreiben dieses Artikels und dem Unterhalt der Mailing Liste.
Mir persoenlich ist es egal, ob es einen Verein gibt, wie er heiszt, usw.
Stoeren wuerde es mich allerdings, wenn net.land wiedermal weiterpennt,
"solange ja mein Bett nicht brennt". Wann, wenn nicht jetzt, will
diese Infrastruktur genutzt werden ?

Zusammenfassung
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SNAFU.

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Anmerkungen:
(1) Copyr8s gelten im Allgemeinen fuer 50 Jahre !
(2) Patente werden fuer ca. 17 Jahre vergeben.

References:
[CW9122] Software Copyright: Richtlinie laeszt einige Fragen offen; in:
         Computerwoche Nr.22, 31.05.91, Thomas Heymann
[CW9127] Richtlinie ueber den Rechtsschutz von Computerprogrammen; in
         Computerwoche Nr.27, 05.07.91 (leider ohne Praeamble)
[LPFSWP] Against Software Patents, League for Programming Freedom, Feb.1991
[LPFUIC] Against User Interface Copyrights, League for Programming Freedom,
         Feb. 1991
[NBG910606] Datev unterliegt gegen Microdat; in: Fuerther / Nuernberger
         Nachrichten 6.6.91
[NEWSCI] Europe lays down the law on software; Debora MacKenzie; in:
         New Scientist, 20 June 1991, pg.20
[THINK] Why IBM needs more patents; in: Think Magazine, Issue No.5, 1991

Autor: Pi, pi@helpdesk.rus.uni-stuttgart.de

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