Websalon

Ein Staatsanwalt stellt sich


Das gibt natuerlich allerhand Anlass fuer ettliche Hacker, DFUE'ler und
normale Sterbliche sich diesen Vortrag anzuhoeren und anschliessend ausgiebig
mit dem Staatsanwalt zu verhandeln und ihn "an die Wand zu stellen".

Als erstes sagte der Staatsanwalt, dass er nichts Verfahren - Internes ueber
den Verlauf und das Ende des KGB-Hack-Prozesses berichten kann, da er dazu
dass Einverstaendnis der Betroffenen braeuchte.
Nach diesen Info's ging es dann endlich los. Der Staatsanwalt verdeutlichte
das (noch relative) neue Hacker Gesetz. Dazu wurden die neuen Interessen,
wie das Recht zu entscheiden, was mit seinen eigenen, persoenlichen Daten
geschieht. Auf dieses Recht wurde noch etwas eingegangen und es wurde
vom Staatsanwalt interpretiert. Man hat z.B. das Recht zu erfahren, was ueber
einen Gespeichert ist. Ferner steht ihm zu, darueber zu entscheiden, ob seine
Daten weiter gegeben werden koennen. Dieses Gesetz lehnt also, wie man sieht
an die Amerikanischen Gesetze an. In den USA hat seit Geraumer Zeit jeder
Buerger die Moeglichkeit, seine bei einer Behoerde, einem Kaufhaus oder sonst
wo gespeicherten Daten einzusehen, zu duplizieren oder loeschen zu lassen.
Ein solches Recht fehlt in Deutschland zum teil. Einige Passagen sind jedoch
schon eingefuehr worden.

Der Naechste Punkt war das Ausspaehen und Veraendern von Daten (Das Hacker -
Gesetz). Hier ging es darum, wie man z.B. ein Hack nachweisen kann, und
wie er (der Hacker) dann bestraft werden kann. Dieses Thema nahm gut 1 Std.
ein. Ich fange da zunaechst mal mit dem Abhoeren von Telefonleitungen und
Datex- Leitungen an. Die groesste Schwierigkeit der Behoerden ist, einen
rechtmaessigen Abhoerbescheit zu erlangen. Dies ist deshalb so schwer, weil
der Hacker-Paragraph eine Abhoerung normalerweise nicht zulaesst. Der Hacker
muss dazu noch mit einer anderen, krimminellen Tat in Verbindung gebracht
werden. So ist es z.B. moeglich, einen Hacker gleich noch in Verbindung
mit Rauschgifthandel zu bringen. Eine andere moeglichkeit ist der Direkt-
Eingriff bei Gefahr im Verzuge. Der Staatsanwaltschaft, dem Verfassungs-
schutz, dem BND, ... sind (fast) ueberall Schlupfloecher gelegt um Regelungen
am Rande der Legalitaet zu umgehen. Aber alleine mit dem wirken des
Abhoerungsbescheides ist es nicht getan. Das Hacken kann nicht abgehoert
werden. Geht man jetzt davon aus, das dem Hacker gleich noch ein Handel mit
Rauschgiften angehaeng wird. Wird beim Abhoeren gleichzeitig noch das Hacken
festgestellt (eigentlich ja das Ziel des abhoerens), so ist noch nicht
gewaehrleistet, das dieses Material in einem Gerichtlichem Verfahren gegen
den Hacker verwendet werden kann. Eine solche uebergreifende Beweisaufnahme
ist bei den Juristen heiss umkaempft und, wie sich herausstellte bei den
Zuhoerern auch.

Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt war die Erkentnis darueber, wie man sich
ueberhaupt Starfbar macht und welche Daten man nicht lesen darf, oder doch
und wie man sie verwenden kann. Als erstes Unterteilt der Jurist die Daten
in 2 verschiedene Arten, 1. Die nicht Geschuetzten oder simpel geschuetzten
und 2. Die Besonders geschuetzten. Doch wo sieht der Jurist zwischen den
Daten einen Unterschied? Komme ich zunaechst erstmal zum 1. Datentyp.
Diese Daten sind (in den Augen des Jurists) fuer den Inhaber nicht mehr
interresant (vergleichbar mit Werbeprospekten, die man in der Stdt in
die Hnad gedrueckt kriegt). Dies begruendet er (der Jurist) darin, dass der
Inhaber seine Daten nicht richtig Schuetzt. Auch ein Passwortschutz fuer
Dateien bringt es nicht, wenn man als Paswort z.B. die Namen von der
Frau oder vom Sohn nimmt. Kommen wir nun zum 2. Datentyp. Der 2. Datentyp
besteht aus Daten, die fuer den Inhaber sehr Interressant und schuetzenswert
sind. Er schuetzt seine Daten mit besseren Paswoertern, die er regelmaessig
wechselt. Aber was darf man den nun lesen und was nicht ?
Lesen Darf man die Daten vom Typ 1 so ziemlich uneingeschraenkt, wenn sie
fuer einen bestimmt sind. Typ 2 Ist verboten.

Als weiteres wurde darueber diskutiert, ob man sich nun beispielsweise beim
Einwohner-Meldeamt Einhacken darf und seine EIGENEN Daten ausliest.
Die Rechtslage hier ist jedoch Starke auslegungssache des Richters.
Nach gesetzlichen Bestimmungen waere es jedoch eine Ausspaehung von Daten
und ist damit nicht Zulaessig und kann mit bis zu 3 Jahren Haft belegt wereden.
------------------------------------------------------------------------------