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Luegendichtung der Nullpost


Das Gegenteil der Wahrheit, verbunden mit Erzaehlung unmoeglicher oder stark 
uebertriebener Begebenheiten enthaelt ein jetzt bei Btx *=0# vorliegender 
kostenpflichtiger "Bescheid" unter der Nummer 231-1 B 3770-1 der Landespost-
direktion Berlin vom 14.8.

Der Autor vom "Bescheid" mag bei Verwaltungsrecht bescheid wissen, Btx 
jedoch scheint ihm fremd zu sein. Alle "ordentlichen" Btx-TeilnehmerInnen
koennen das in ihrer "Bedienungsanleitung fuer den Btx-Dienst der DBP" ueber-
pruefen, die bei Genehmigung der Btx-Antraege neuen Teilnehmern ueberreicht 
wird und von der 100 tausende dank werblich investiven Tuns in Umlauf sind. 

Zitat aus Btx-Anleitung: "Alphanumerische Such-Anfrage durch Eingabe von
*Anbietername# koennen Sie einen gewuenschten Anbieter in bundesweiten und
allen regionalen Anbieterverzeichnissen suchen. Der Btx-Dienst ueberprueft
alle Verzeichniseintraege auf ganze oder teilweise Uebereinstimmung mit dem
eingegebenen Suchbegriff und fuehrt die gefundenen Anbieter in einer 
Ergebnisliste auf (Regionale werden mit R gekennzeichnet). Der Suchbegriff 
kann aus Buchstaben und Ziffern bestehen.
Ist der Suchbegriff numerisch oder beginnt mit einer Ziffer, so muss zwischen 
'*' und der ersten Ziffer ein Leerzeichen eingegeben werden, damit der Such-
auftrag nicht mit einer direkten Seitenwahl verwechselt werden kann."

Und nun das an den Baron von Posthausen erinnernde Zitat aus dem "Bescheid" 
des zur "Teilruecknahme" des alfanumerischen recht bekannten Verzeichnis-
eintrages *=0# (CHAOS COMPUTER CLUB TELESOFT 0): "...bei der Bearbeitung 
des Antrages unter Zeitdruck wurde die Ziffer "0" uebersehen und Ihnen auf 
diese Weise ermessensfehlerhaft u. damit rechtswidrig ein "Suchwort"
zugestanden, das kein Such-Wort sondern eine "Such-Wort-Ziffern-Kombination" 
darstellt. Diese Kombination ist nicht statthaft... Anordnung der sofortigen 
Vollziehung... Ruecknahme der...0 ...im ueberwiegenden Interesse der DBP
TELEKOM..." 

Das ueberwiegende Interesse der gilben Schimmelpost ist leicht durchschaubar. 
Schreibt sie ja etwas spaeter im kostenpflichtigen Null-Postmonopol-Bescheid: 
"Hohe investive Aufwendungen fuer das System und der gute Ruf der Dienst-
leistung leiden unter jeder Form sinnverfaelschender und Chaosstimmung ver-
breitender Inanspruchnahme." 
(Bemerkung der Post-Kutsche: Da scheut der Amtsschimmel und wiehert, betreten 
vom Postknochen vor der Nase:) 
"Es loest daher verstaendliches Erschrecken und Sorge aus, wenn ...eine Seite 
des Chaos Computer Club mit einem stilisierten Totenkopf auf dem Bildschirm 
erscheint." (NUR bei FEHLBEDIENERN!!) 

Wenn bei manchen grob "unordentlichen" Btx-Teilnehmern manchmal anstelle der 
postalischen Hauptuebersicht die gewisse Chaos-Einstimmungs-Seite den Monitor 
ergluehen laesst, hat der Teilnehmer die amtliche Bedienungsanweisung wie sie 
seit Einfuehrung des alfanumerischen Suchens verteilt wird missachtet! Wird 
dort doch postamtlich unter "So benutzen Sie Btx" eindeutig definiert: 
"Beachten Sie bitte, dass bei einer Buchstabentastatur die Tasten '*' und '#' 
doppelt vorhanden sind, jedoch mit unterschiedlichen Funktionen."

Ein Problem der Post, wenn sie Teilnehmer mit Soft-Dekoder nicht richtig 
informiert! Der Sachverhalt ist doch eindeutig! 

Ein Problem des Chaos Computer Club ist jedoch das teure Vorgehen der Post, 
das abgesehen vom Zeitaufwand bis jetzt schon ueber DM 1200 erforderte. 
LACHEN (ueber den zitierten "Bescheid") ist zwar GESUND, genuegt aber nicht. 
Denn postalische Hoheiten wollen zum 22.8.90 den CHAOS-Verzeichniseintrag ver-
stuemmeln und nennen das "Ruecknahme der Ihnen rechtswidrig zugestandenen 
Ziffer 0". Entweder man nimmts billig in Kauf oder muss vor dem Verwaltungs-
gericht Berlin eine Klage anstrengen. Anstrengend. Weitere Antraege auf 1 u 3 
wegen TELESOFT-Sort von uns verlachte die Post. Mal abwarten... Doch gelernt 
haben wir viel. So gilt im Postrecht grundsaetzlich, dass alles verboten ist, 
was nicht erlaubt ist. Was erlaubt ist, bestimmt ggf die zustaendige Hoheit. 
Zwar besteht zwischen DBP-TK u. NETZWERKER nur EIN Teilnehmerverhaeltnis bei 
der Post in Hamburg, egal wie viele Dienste er ausser Telefon sonst nutzt. Aber 
die Dienststelle, die ihm BESCHEID schreibt, ist fuer evtl. rechtl. Ausein-
andersetzungen zustaendig. 
Das erfordert eine Klagereise; hier: Verwwaltungsgericht Berlin. 

Zwar ist die LPD-Berlin-Definition von alfaNUMERisch sachlich falsch, aber 
das wird das Gericht verstehen. Und evtl.ist der ganze Bescheid druck-
fehlerbehaftet. Irrungen/Fehler sind stets moeglich, hier jedoch nicht nach-
vollziehbar, weil die Post ihre Beilage zur Btx-Bedienungsanleitung selber als 
Anlage AG9 dem Land-Gericht vorlegte. (OHNE alfanum. Definition!) 

Da scheints eher Vorsatz als Dummheit zu sein, wenn die LPD Berlin zur nahezu 
korrekten Definition alfanumerischer Suche das Gegenteil dessen bescheidet, 
was stimmt. Zudem wuerde die "Teilruecknahme" der 0 bewirken, dass 
"Schreibstern Null Raute" zukuenftig die Fehlermeldung "Keine Seiten gefunden" 
ausloest und WEDER Chaosstimmung NOCH Hauptpostuebersicht erscheint. Das 
waere GG-widrige Zensur. Und so BLEIBT *=0# wohl drin.

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